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   BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10   

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https://dejure.org/2010,2728
BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10 (https://dejure.org/2010,2728)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - V ZB 261/10 (https://dejure.org/2010,2728)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10 (https://dejure.org/2010,2728)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 4 AufenthG
    Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die Prognoseentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 4 AufenthG
    Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die Prognoseentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Erlasses einer Haftanordnung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose über die Möglichkeit einer Abschiebung innerhalb von drei Monaten i.R.d. Anordnung der Sicherungshaft eines Ausländers aus Togo

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4
    Abschiebungshindernis, Sicherungshaft, Haftdauer, einstweilige Anordnung, Vollziehbarkeit, Drei-Monats-Frist, Togo, medizinische Versorgung, Posttraumatische Belastungsstörung, Prognose

  • rewis.io

    Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die Prognoseentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die Prognoseentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Erlasses einer Haftanordnung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose über die Möglichkeit einer Abschiebung innerhalb von drei Monaten i.R.d. Anordnung der Sicherungshaft eines Ausländers aus Togo

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate möglich erscheint, ist der Erlass der Haftanordnung, nicht der mutmaßliche Beginn des Vollzugs der Abschiebungshaft (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, juris, Rn. 18).

    c) Die für die Anwendung des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG erforderliche Prognose darf zudem nur auf einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage getroffen werden (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris, Rn. 9; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, juris, Rn. 17).

    Die Entscheidung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren zwar nur darauf zu prüfen, ob das Beschwerdegericht die der Prognose zugrunde liegenden Wertungsmaßstäbe erkannt und alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und vollständig gewürdigt hat (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, juris, Rn. 17).

    Diese Norm lässt erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten Haft nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden kann (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, juris, Rn. 19).

    Daraus folgt, dass die Verlängerung einer zunächst in zulässiger Weise auf drei Monate befristeten Haftanordnung unzulässig ist, wenn die Abschiebung aus Gründen unterblieben ist, die von dem Ausländer nicht zu vertreten sind (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, juris, Rn. 19).

  • BGH, 21.01.2010 - V ZB 14/10

    Abschiebungshaft: Erlass einer einstweiligen Anordnung und Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 8; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 8; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 8; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10
    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 6; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris, Rn. 5; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 3; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158, Rn. 3).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, juris, Rn. 8; Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, juris Rn. 7; Beschluss vom 21. Januar 2010 - V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97, Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10, FGPrax 2010, 158 Rn. 5).

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 203/09

    Anordnung der Abschiebungshaft hinsichtlich eines ohne Aufenthaltstitel über

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10
    c) Die für die Anwendung des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG erforderliche Prognose darf zudem nur auf einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage getroffen werden (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 203/09, juris, Rn. 9; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, juris, Rn. 17).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Die Entscheidung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren zwar nur darauf zu prüfen, ob das Beschwerdegericht die der Prognose zugrunde liegenden Wertungsmaßstäbe erkannt und alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und vollständig gewürdigt hat (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 12; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 17).
  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 197/13

    Aussetzungsantrag gemäß § 64 Abs. 3 FamFG

    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG zulässig (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 8).
  • BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Er ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (siehe nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, Rn. 8 juris; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, Rn. 10, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate möglich erscheint, ist der Erlass der Haftanordnung, nicht der mutmaßliche Beginn des Vollzugs der Abschiebungshaft (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, Rn. 11, juris).
  • BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17

    Antrag eines islamistischen Terror-Gefährders auf Aussetzung der Abschiebungshaft

    Der in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG statthafte (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 8) Aussetzungsantrag des Betroffenen ist unbegründet.
  • BGH, 07.03.2012 - V ZB 41/12

    Anforderungen an die Unterbringung eines minderjährigen

    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamG statthaft (siehe nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 8; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 10; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).

  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 10; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).
  • BGH, 21.01.2011 - V ZB 323/10

    Ausländerrecht: Abschiebehaftantrag bei fehlendem Einvernehmen der

    Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamG statthaft (siehe nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, juris Rn. 10; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).

  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Die Entscheidung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren zwar nur darauf zu prüfen, ob das Beschwerdegericht die der Prognose zugrunde liegenden Wertungsmaßstäbe erkannt und alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und vollständig gewürdigt hat (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 12; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 17).
  • BGH, 27.04.2011 - V ZB 71/11

    Fehlen in einem Abschiebungshaftantrag Ausführungen zu dem Einvernehmen der

    1. Der Aussetzungsantrag ist in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamG statthaft (siehe nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, Rn. 8, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).

    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, Rn. 8, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).

  • BGH, 05.03.2013 - V ZB 24/13

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags nach § 64 Abs. 3 FamFG analog

  • BGH, 12.09.2012 - V ZB 169/12

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebungshaft;

  • BGH, 31.03.2017 - V ZB 74/17

    Abschiebungshaft: Begründung der für erforderlich gehaltenen Haftdauer im

  • BGH, 25.08.2011 - V ZB 188/11

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerdeentscheidung bei Belehrung während der Anhörung

  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 287/11

    Aussetzung der Vollziehung einer durch ein Beschwerdegericht bestätigten

  • BGH, 02.09.2014 - V ZB 167/14

    Einstweilige Aussetzung einer Sicherungshaft

  • BGH, 04.01.2012 - V ZB 284/11

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags im Hinblick auf die

  • BGH, 11.07.2017 - V ZB 143/17

    Einstweilige Aussetzung der Sicherungshaft; Ausreichende Darlegungen zur

  • BGH, 14.04.2011 - V ZB 76/11

    Zulässigkeit der Verlängerung einer auf drei Monate befristeten Haftanordnung im

  • BGH, 23.05.2017 - V ZB 107/17

    Einstweilige Aussetzung der Vollziehung der Sicherungshaft; Beschränkung der Haft

  • BGH, 29.05.2019 - V ZB 72/19

    Aussetzung der Vollziehung der gegen den Betroffenen angeordneten Sicherungshaft

  • BGH, 24.05.2016 - V ZB 70/16

    Einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer angeordneten Sicherungshaft;

  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags i. R. der Haft zur Sicherung der

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 122/11

    Aufrechterhaltung der Sicherungshaft gegen einen ohne Pass, Passersatzpapiere

  • BGH, 02.05.2012 - V ZB 79/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung ohne vorherige

  • BGH, 08.11.2018 - V ZB 176/18

    Beantragung von Haft für einen sechs Wochen überschreitenden Zeitraum für die

  • BGH, 13.10.2017 - V ZB 206/17

    Einstweilige Aussetzung der Sicherungshaft; Beschränkung der Haft auf die kürzest

  • BGH, 19.09.2011 - V ZB 212/11

    Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft mangels Äußerung von Bedenken

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 216/12

    Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung im Zusammenhang mit der Verlängerung

  • BGH, 19.06.2012 - V ZB 105/12

    Einstweilige Aussetzung der Vollziehung der Sicherungshaft

  • BGH, 27.11.2013 - V ZB 188/13

    Einstweilige Aussetzung einer Sicherungshaft

  • BGH, 20.11.2013 - V ZB 181/13

    Begründetheit eines Aussetzungsantrags im HInblick auf eine Sicherungshaft

  • BGH, 06.04.2011 - V ZB 77/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Verlängerungsbeschluss hinsichtlich der

  • BGH, 09.03.2012 - V ZB 42/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Anordnung einer Haft zur Sicherung einer

  • BGH, 12.04.2011 - V ZB 77/11
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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5694
BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10 (https://dejure.org/2011,5694)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - V ZB 261/10 (https://dejure.org/2011,5694)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10 (https://dejure.org/2011,5694)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 3 AufenthG, § 62 Abs 3 S 1 AufenthG
    Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung aufgrund einer von dem Ausländer beantragten einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer weiteren Verlängerung einer bereits über drei Monate andauernden Abschiebungshaft im Falle des Scheiterns der Abschiebung; Folgen einer Unmöglichkeit der Durchfühung einer Abschiebung auf Grund einer von dem betroffenen Ausländer beantragten ...

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung aufgrund einer von dem Ausländer beantragten einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung aufgrund einer von dem Ausländer beantragten einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer weiteren Verlängerung einer bereits über drei Monate andauernden Abschiebungshaft im Falle des Scheiterns der Abschiebung; Folgen einer Unmöglichkeit der Durchfühung einer Abschiebung auf Grund einer von dem betroffenen Ausländer beantragten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abschiebehaftsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlängerung der Abschiebungshaft bei gescheiterter Abschiebung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Dreimonatsfrist, zur Verhältnismäßigkeit und zum Beschleunigungsgebot bei Sicherungshaft

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Dreimonatsfrist, zur Verhältnismäßigkeit und zum Beschleunigungsgebot bei Sicherungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1535
  • FGPrax 2011, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Die Rechtsbeschwerde ist - nachdem sich die Hauptsache erledigt hat - mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10, juris) und gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegt.

    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass sich entweder ein vollständiger schriftlicher Haftantrag in der Akte befindet oder die Begründung des Haftantrags durch die Behörde sich aus dem Protokoll der Anhörung des Betroffenen ergibt (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 17 und vom 7. April 2011 - V ZB 141/10, Rn. 9, juris).

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Daraus folgt, dass die Verlängerung einer zunächst in zulässiger Weise auf drei Monate befristeten Haftanordnung unzulässig ist, wenn die Abschiebung aus Gründen unterblieben ist, die von dem Ausländer nicht zu vertreten sind (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 237, vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 19 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 362 Rn. 24).

    Dies ist kein dem Betroffenen zurechenbarer Umstand, durch den ein Abschiebungshindernis geschaffen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010 361, 362).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Das Rechtsmittel ist in der Sache begründet, weil sowohl die Beschwerdeentscheidung als auch die Haftanordnung, die im Falle der Erledigung ebenfalls Gegenstand der Überprüfung ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 14; Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 6), einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Daraus folgt, dass die Verlängerung einer zunächst in zulässiger Weise auf drei Monate befristeten Haftanordnung unzulässig ist, wenn die Abschiebung aus Gründen unterblieben ist, die von dem Ausländer nicht zu vertreten sind (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 237, vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 19 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 362 Rn. 24).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Das Rechtsmittel ist in der Sache begründet, weil sowohl die Beschwerdeentscheidung als auch die Haftanordnung, die im Falle der Erledigung ebenfalls Gegenstand der Überprüfung ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 14; Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 6), einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Daraus folgt, dass die Verlängerung einer zunächst in zulässiger Weise auf drei Monate befristeten Haftanordnung unzulässig ist, wenn die Abschiebung aus Gründen unterblieben ist, die von dem Ausländer nicht zu vertreten sind (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 237, vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 19 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 362 Rn. 24).
  • BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    a) Der aus dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet nicht nur, von der Anordnung der Sicherungshaft nach § 62 Abs. 2 AufenthG abzusehen, wenn die Abschiebung nicht durchführbar und die Freiheitsentziehung deshalb nicht erforderlich ist (BVerfG, NVwZ-Beilage Nr. 3/1996, 17, 18; InfAuslR 2001, 116, 117).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Die Rechtsbeschwerde ist - nachdem sich die Hauptsache erledigt hat - mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10, juris) und gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegt.
  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Der Haftrichter hat diese bei der Entscheidung über den Haftantrag der Behörde als Tatsache zu berücksichtigen, jedoch nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen (Senat, Beschluss vom 7. Mai 2010 - V ZB 121/10, Rn. 10, juris).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10

    Vorliegen einer Freiheitsgrundrechtsverletzung im Falle einer Haftverlängerung

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    In diesem Fall lag allerdings (anders als bei der für den vorangegangenen Zeitraum beantragten Sicherungshaft - Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, Rn. 9 ff., juris) ein zulässiger, den Begründungsanforderungen nach § 417 Abs. 2 FamFG genügender Haftantrag vor, obwohl auch in dem Antrag der Beteiligten zu 2 vom 20. September 2010 der Grund der Verlassenspflicht des Betroffenen - die Ausreiseanordnung mit der Abschiebungsandrohung vom 4. Juni 2010 - nicht erwähnt worden ist.
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 141/10

    Ausländerrecht: Ab- und Zurückschiebung bei Fehlen eines ordnungsgemäßen

  • OLG Celle, 15.12.2005 - 22 W 97/05

    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Inhaftierung;

  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist

    a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufentG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten Haft nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach

    a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 45/19

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft nach

    Unter diesen Voraussetzungen sind nämlich den Verfahrensbeteiligten und dem Gericht die nach § 417 Abs. 2 FamFG zur Begründung des Haftantrags mitzuteilenden Tatsachen bekannt, und auch dem Rechtsmittelgericht ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung ohne Weiteres möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 13 f. mwN).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach

    a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 8/19

    Anordnung oder Verlängerung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen

    aa) Auch im Fall einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG hat der Betroffene eine durch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Bundesverwaltungsgericht eintretende Verzögerung der Abschiebung nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass die Wahrnehmung der durch das Gesetz eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten dem Rechtssuchenden nicht zum Nachteil gereichen darf, nicht zu vertreten (vgl. zu einem Antrag nach § 123 VwGO: BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 21 mwN).
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